Haben Sie bei Ihrem Autoverkauf an alle wichtigen Details gedacht? Das können Sie auf der nachfolgenden Liste überprüfen. Sind Sie sich nicht sicher, sollten Sie im Zweifelsfall den Rat einer sachkundigen Person einholen. Kfz-Experten können Ihr Fahrzeug nicht nur sachgemäß unter die Lupe nehmen, sondern die Kfz auch professionell bewerten.

Erster Schritt: Erstellung der Anzeige

Zu Beginn müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihr Fahrzeug veräußern möchten. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

Suche nach passender Plattform

Wenden Sie sich an ein Autoankaufportal (zb. bewertemeinauto.de), an eine Online-Plattform und/oder veröffentlichen Sie Zeitungsanzeigen.

Ermittlung eines realistischen Preises

Erkundigen Sie sich bei Kfz-Experten, ob diese den Wert Ihres Fahrzeugs bewerten können. Alternativen können Sie Vergleiche mit ähnlichen Anzeigen durchführen.

Erstellung eines Anzeigentextes

Beschreiben Sie das Fahrzeug so objektiv und detalliert wie möglich. Welche technischen Fakten, Mängel und welches Zubehör für Sonderausstattung sind mit dem Fahrzeug verbunden?

Erstellung aussagekräftiger Fotos

Auf den qualitativ hochwertigen Bildern müssen Autos, Motorräder & Co. von innen und außen erkennbar sein. Achten Sie hierbei auf besondere Details oder Schäden.

Zweiter Schritt: Aufbereitung des Kfz

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Deshalb sollten Sie das Kfz für eine Besichtigung von seiner Schokoladenseite präsentieren. In diesem Zusammenhang sollten Sie beispielsweise überprüfen, ob die Zentralverriegelung sowie der Funkschlüssel wie ewünscht funktionieren. Ein einfacher Ein -und Ausstieg spielt für ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern möglicherweise eine besonders wichtige Rolle.

Für eine Autoaufbereitung können Sie unter anderem eine professionelle Fachwerkstatt mit der Aufbereitung und Reinigung des Kfz beauftragen. Dieser Service kostet zwar Geld, spart im Gegenzug aber Zeit. Werden starke Verschmutzungen, unangenehme Gerüche, kleine Dellen oder ungepflegter Lack beseitigt, könnten diese Maßnahmen den Wert eines Wagens steigern. Möchten Sie Ihr Fahrzeug hingegen in Eigenregie aufbereiten, sollten Sie folgende Schritte durchführen:

Reinigung des Autos

Saugen, putzen und polieren Sie das Kfz von innen und außen. Achten Sie dabei auf Ausstattungselemente wie Scheiben, Spiegel, Pedale, Ablageflächen, Kunststoffelemente, Teppiche oder Sitze. Beziehen Sie außerdem Felgen, Reifen und Motorraum in die Säuberungsmaßnahmen ein.

Kontrolle des Kfz

Kontrollieren Sie, ob Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Motorol und Reifendruck dem Standard entsprechen.

Reparatur des Fahrzeugs

Mithilfe einfacher Reparatursets können Sie Schönheitsmakel wie kleine Kratzer entfernen.

Dritter Schritt: Durchführung einer Probefahrt

Eine Probefahrt ist beim Verkauf eines Fahrzeugs keine Pflicht. Allerdings erwerben die meisten Kaufinteressenten auch kein Auto, bevor sie es nicht Probe gefahren haben.

Überprüfung der Versicherung

Klären Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen, ob die Käufer ebenfalls mit Ihrem Kfz fahren dürfen.

Vorlage des Ausweises und Führerscheins vom Käufer

Ist der Fahrer ohne diese Unterlagen unterwegs, könnte dies zu Problemen mit der Polizei bzw. dem Gesetz führen.

Beteiligung bei der Probefahrt

Sind Sie etwas skeptisch, nehmen Sie doch für die Probefahrt einfach eine zweite Person mit. Führen Sie die Fahrt nach Möglichkeit tagsüber durch. Lassen Sie das Fahrzeug niemals allein, ohne den Schlüssel abzuziehen.

Vereinbarung zur Probefahrt

In dieser Vereinbarung zur Probefahrt halten Sie schriftlich fest, dass die Kaufinteressenten im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls für eine etwaige Selbstbeteiligung sowie Rückstufung der Versicherung haften.

Vierter Schritt: Zahlungsvereinbarung

Sie sollten es unterlassen, das Fahrzeug aus finanzieller Not heraus zum Schnäppchenpreis zu verkaufen. Eine Faustregel besagt: Sie können zwar handeln, dennoch sollte die vereinbarte Summe keinesfalls weniger als 15 Prozent des Angebotspreises betragen.

Vereinbarung der Zahlung

Bitte lassen Sie sich nicht auf eine Übergabe von Schuldscheinen oder Ratenzahlungen ein. Bei diesen Zahlungsmethoden ist das Betrugsrisiko einfach zu hoch.

Auf das eigene Gefühl verlassen

Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Agieren die Käufer aggressiv oder akzeptieren die Kaufinteressenten nur bestimmte Konditionen, ist Misstrauen durchaus angebracht.

Fünfter Schritt: Erstellung eines Kaufvertrags

Einen Kaufvertrag sollte beide Parteien stets schriftlich abschließen. Können Sie den Vertrag aufgrund Termindruck nicht vor Ort unterschreiben, müssen Sie eine Verkaufsvollmacht ausstellen. Dieser Fakt muss im Vertrag schriftlich festgehalten werden.

Angabe über Informationen der Käufer und Verkäufer

Kontrollieren Sie die Ausweispapiere des Kaufinteressenten. Ist der Käufer minderjährig, ist eine Unterschrift des gesetzlichen Vertreters dringend erforderlich.

Angabe der Kfz-Daten

Das jeweilige Kfz muss detailliert beschrieben werden. Diese Daten betreffen beispielsweise Informationen zu Leistung, TÜV, Sonderausstattung, Modell und Zubehör.

Angaben zu Mängeln und Schäden

Ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrags sind Informationen über Schäden und Mängel. Werden diese Daten verheimlicht, könnten Käufer den Kaufvertrag im Nachhinein anfechten. Hier erhalten Sie eine Vorlage für eine KFZ-Schadenerfassung.

Versicherung sowie Ummeldepflicht

Ist Ihr Motorrad, Pkw oder Lkw nicht abgemeldet? Damit verpflichten Sie den Käufer automatisch zu einer Ummeldung bzw. Kündigung der Kfz-Versicherung.

Beachtung des Gewährleistungsausschusses

Bitte beachten Sie den Gewährleistungsausschuss. Andernfalls müssen Sie der gesetzlichen Vorschrift folgen und zwei Jahre lang im Nachhinein für etwaig entdeckte Mängel haften.

Unterzeichnung

Der Kaufvertrag muss vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden.

Erstellung einer Veräußerungsanzeige

Eine Vorlage der Veräußerungsanzeige gilt als Nachweis für die Kfz-Versicherung und Zulassungsstelle, das Kfz tatsächlich veräußert zu haben. Wichtige Voraussetzungen: beide Vertragsparteien müssen das Dokument unterschrieben haben.

Sechster Schritt: Übergabe der Dokumente

Sie reichen alle wichtigen Unterlagen erst dann an den Käufer weiter, wenn Sie das Geld erhalten haben. Als Verkäufer behalten Sie selbst Dokumente wie von beiden Parteien unterschriebene Kaufverträge sowie die Veräußerungsanzeige. Der Käufer erhält im Gegenzug nachfolgende Unterlagen:

Dokumentenliste

  1. aktuelle AU- und HU-Bescheinigung
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  4. von beiden Vertragsparteien unterzeichneter Kaufvertrag
  5. Bilder sowie Gutachten bei Unfallschäden (falls vorliegend)
  6. Wartungs- sowie Reparaturrechnungen (falls vorliegend)
  7. Serviceheft (falls vorliegend)
  8. Codekarten bzw. Schlüssel für Fahrzeug
  9. Bedienungsanleitung
  10. ABE bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis
  11. Bauartgenehmigungen sowie Teilgutachten für Anbauteile und Zubehör (falls vorhanden)

Siebter Schritt: Kenntnisnahme über den Verkauf

Haben Sie das Fahrzeug verkauft, müssen Sie die Versicherung und Zulassungsstelle darüber in Kenntnis setzen. Mit dieser Maßnahme sichern Sie sich selbst ab, falls der neue Kfz-Halter die Ummeldung vergisst. Dazu gehören folgende Handlungen:

Übersendung der Veräußerungsanzeige an Zulassungsstelle

Ist die Anzeige an der Zulassungsstelle eingegangen, endet automatisch Ihre Steuerpflicht.

Übersendung der Veräußerungsanzeige an Kfz-Versicherung

Mit der Übersendung der Anzeige ans Versicherungsunternehmen informieren Sie die entsprechende Gesellschaft darüber. Damit geht die Haftpflichtpolice vom Verkäufer direkt an den Käufer über. Käufer dürfen sich dann auf ihr einmonatiges Sonderkündigungsrecht berufen.